Jugendamtselternbeirat Oelde

Oelder Eltern für ihre Kinder in KiTa's und Tagesbetreuungen ...

Was ist der JAEB?

Der Jugendamtselternbeirat – kurz JAEB – ist die Interessenvertretung der städtischen oder bezirklichen Elternschaft und das Forum, in dem die Elternvertreter der Einrichtungen ihre Belange diskutieren. Der JAEB beachtet ganzheitlich stadt- bzw. kreisweit die Interessen aller Kinder und Eltern.

Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im Jugendamtselternbeitrat ist die Wahl in den Elternbeirat einer Kindertageseinrichtung oder die Wahl in die Elternvertretung von Eltern, deren Kinder in Kindertagespflege betreut werden. Der Stellenwert eines Jugendamtselternbeirats als Funktionsträger

bzw. als Institution ist kommunal sehr unterschiedlich ausgeprägt. Dies hangt von vielen Faktoren ab, die meistens indirekt den JAEB beeinflussen:

  • Größe einer Kommune, deren Finanzlage, den Ressourcen eines Jugendamtes, den politischen Verhältnissen im Stadtrat, Informationsflüssen innerhalb der Kommune, den Kindertageseinrichtungen und im ganz erheblichen Maße vom Engagement und den Bedürfnissen von Eltern in einer Kommune.

Der JAEB ist keine Elterninitiative, sondern ein gesetzliches Gremium, das vom Jugendamt unterstutzt werden sollte. Gesetzlich legitimiert ist der Jugendamtselternbeirat im Kinderbildungsgesetz – kurz KiBiz – des Landes Nordrhein-Westfalen; konkret im § 11. Demnach ist dem JAEB vom Jugendamt bei wesentlichen die Kindertagesbetreuung betreffenden Fragen die Möglichkeit der Mitwirkung zu geben. Dies können z.B. sein:

  • Platzangebot und -ausbau der Kindertagesbetreuung
  • Bedarfsplanung
  • Anmeldeverfahren
  • Flexibilisierung der Öffnungszeiten
  • Überlegungen zu Neubauprojekten, Ersatz- und Interimseinrichtungen für die Kindertagesbetreuung.

Quelle: Handbuch für Elternbeiräte vom LEB NRW